Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 - Räumlicher Geltungsbereich
(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte der TanzLounge Life.Style GmbH in der Bundesrepublik Deutschland
§2 - Anmeldung und Kündigung
(1) Anmeldung
Mit Abgabe oder Absendung der Online-Anmeldung bietet der Kunde der ADTV-Tanzschule TanzLounge Life.Style GmbH den Vertragsabschluss an. Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung durch die Tanzschule oder bei Online-Anmeldungen durch eine Buchungsbestätigung per eMail. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung durch eine geschäftsfähige Person abgegeben werden. Die anmeldende Person wird dadurch automatisch Vertragspartner/in der TanzLounge Life.Style GmbH. Anmeldungen über das Anmeldeformular der Website der Tanzschule (https://www.tanzloungelife.style) sind einer schriftlichen Anmeldung gleichwertig. Ein Vertrag kann auch konkludent durch tatsächliche Inanspruchnahme unserer Leistungen zustande kommen, insbesondere wenn ein Kunde nach einem absolvierten Kurs ohne erneute schriftliche Anmeldung weitere Kursangebote besucht. In diesem Fall gilt die Teilnahme am Kurs als verbindliche Anmeldung und führt zum Vertragsabschluss zu den jeweils gültigen Konditionen. Alle genannten Anmeldungsformen erfolgen unter Kenntnisnahme und Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden aufgeführt). Anmeldungen sind verbindlich, verpflichten zur vollständigen Zahlung der Mitgliedsbeiträge und berechtigen im Gegenzug zur Teilnahme an den angebotenen Kursen der TanzLounge Life.Style GmbH.
(2) Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt tagesaktuell mit dem auf der Anmeldung angegebenen Datum und wird mit der auf dem Anmeldeformular angegebenen festen (Erst-) Laufzeit von i.d.R 1,3 (bei Kindern) oder 12 Monaten abgeschlossen. Die Tanzschule garantiert 42 stattfindende Unterrichtswochen bei er 12-monatigen Mitgliedschaft. Bei kürzeren Laufzeiten den entsprechenden Anteil.
Bei zeitlich begrenzten Kursen endet die Mitgliedschaft automatisch mit Ablauf des Zeitraums.
(3) Kündigung
Die Kündigungsfrist bei laufzeitbasierten Verträgen beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ausreichend hierfür ist eine eMail an info@tanzloungelife.style oder die Nutzung unseres Online-Formulars auf der Website. Kündigungen über Messenger-Deinste (z.B. WhatsApp) oder über Social-Media-Plattformen (zB. Facebook) werden nicht akzeptiert. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils auf unbestimmte Zeit um jeweils einen Monat.
(4) Widerruf
Gemäß §355 BGB haben Verbraucher das Recht, ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Ausreichend hierfür ist eine eMail an info@tanzloungelife.style oder die Nutzung unseres Online-Formulars auf der Website. Kündigungen über Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) oder über Social-Media-Plattformen (zB. Facebook) werden nicht akzeptiert. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb eines Monats zurück.
§3 – Zahlungsbedingungen
(1) Die Anmeldung verpflichtet zur Leistung der vollen Mitgliedsbeiträge. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Mitgliedsbeiträge. Der jährliche oder vierteljährliche Mitgliedbeitrag kann in monatlichen Raten gezahlt werden, die jeweils am ersten eines Monats fällig werden. Die Raren werden i.d.R. monatlich per Lastschrift eingezogen.
(2) Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
§4 – Honorare und Mitgliedsbeiträge
(1) Die aktuellen Mitgliedsbeiträge sind in den jeweiligen aktuellen Programmheften, sowie auf der Website aufgeführt. Die Preise sind Endverbraucherpreise.
(2) Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder zurückkehren oder aus sonstigen Gründen vom Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50€ pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern das Mitglied die Rücklastschrift zu vertreten hat, Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosen entstanden seien.
(3) Soweit sich das Mitglied mit seinen Zahlungen im Verzug befindet und schriftliche Mahnungen der Tanzschule versendet werden, wird darauf aufmerksam gemacht, dass für jede einzelne Mahnung Mahngebühren in Höhe von 2,50€ in Rechnung gestellt werden. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind.
(4) Sofern die offenen Forderungen auch nach Mahnung nicht ausgeglichen werden, behält such die TanzLounge Life.Style GmbH vor, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten- Die dadurch entstehenden weiteren Kosten sind vom Mitglied im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tragen.
§5 – Wertsicherungsklausel
(1) Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 = 100) gegenüber dem im Vorjahr veröffentlichten Index um mindestens 5 %, so behält sich die TanzLounge Life.Style GmbH das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge entsprechend nach oben oder unten anzupassen.
(2) Eine Anpassung erfolgt höchstens einmal jährlich und wird rechtzeitig vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Vertrag hinterlegte Adresse angekündigt.
(3) Bei jeder weiteren Indexänderung gegenüber der jeweils letzten Anpassung der Mitgliedsbeiträge gilt diese Regelung entsprechend.
(4) Sollte der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex während der Vertragslaufzeit nicht mehr fortgeführt und durch einen anderen Index ersetzt werden, ist dieser Index entsprechend heranzuziehen. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue wirtschaftlich vergleichbare Wertsicherungsklausel zu vereinbaren.
§6 – Nicht-Teilnahme/Krankheitsfälle/Höhere Gewalt
(1) Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht nicht möglich ist, kann auf Antrag eine gesonderte beitragsfreie Mitgliedschaft vereinbart werden. Die beitragsfreie Mitgliedschaft kann ab Vorlage (Eingang bei der Tanzschule maßgeblich) eines ärztlichen Attestes und nur für volle Monate beantragt werden. Die Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, sofern jeweils mindestens eine 1- monatige Teilnahme krankheitsbedingt ausgeschlossen ist. Das Attest muss folgende Informationen enthalten:
- Tanzunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend)
- Konkrete Angabe der voraussichtlichen Dauer der Tanzunfähigkeit
Die Art und der Umfang der Erkrankung müssen nicht mitgeteilt werden. Kommt es während oder nach der beitragsfreien Mitgliedschaft zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um die Dauer einer Laufzeit. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die TanzLounge Life.Style GmbH macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.
(2) Im Falle einer behördlichen Schließungsanordnung aus vorgenannten Gründen findet der Unterrichtonline statt (Distanzunterricht).
§7 – Schulferien
(1) Während der betrieblichen Ferienzeit und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Im Jahreshonorar sind die Wochen, in denen kein Unterricht stattfindet, bereits berücksichtigt.
(2) Während der Schulferien des Bundeslandes Niedersachen behält sich die TanzLounge Life.Style GmbH vor, aufgrund erfahrungsgemäß geringerer Teilnehmerzahlen ein angepasstes bzw. reduziertes Kursprogramm anzubieten.
§8 – Allgemeine Teilnahmebedingungen
(1) Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden.
(2) Im Fall grob ungebührlichen Betragens (z. B. Trunkenheit, Tätlichkeiten,Beleidigungen usw.) kann das Mitglied ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von Mitgliedsbeiträgen vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.
(3) Das Mitbringen eigener nicht alkoholischer Getränke ist (nur) in den Tanzsälen gestattet. Für den Gastronomiebereich besteht ein eigenständig geführter Betrieb, der rechtlich von der TanzLounge Life.Style GmbH getrennt ist. Der Verzehr eigener Speisen und Getränke im Gastronomie-/Restaurantbereich der Tanzschule sowie auf geselligen Abendveranstaltungen (z. B. Bälle, Partys) ist dahernicht gestattet.
(4) Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmendenzahl, Erkrankung von Tanzlehrenden, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse oder Tanzclubs zusammengelegt, abgebrochen oder auf andere Wochentage oder Uhrzeiten verlegt werden, soweit die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule für das Mitglied zumutbar ist.
(5) Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn die Lehrperson oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen oder Tanzkreisen seitens der Tanzschule erfolgt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nicht.
§9 – Community-App
(1) erfolgt sobald vorhanden
§10 – Haftung
(1) Die Tanzschule haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Tanzschule zählt insb., aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung des gebuchten Unterrichts.
(2)Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Tanzschule zu bringen. Seitens der Tanzschule werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Insbesondere wird die Garderobe nicht überwacht.
§11 – Urheberrecht
(1) Die im Tanzunterricht durch die TanzLounge Life.Style GmbH vermittelten Choreografien unterliegen dem Urheberrecht und sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für allgemein bekannte, nicht von der TanzLounge Life.Style GmbH choreografierte Tanzschritte, insbesondere die des Welttanzprogramms (WTP).
§12 – Datenschutz
(1) Das Mitglied erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der Cloud-basierten EDV der TanzLounge Life.Style GmbH gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt. Die Daten unterliegen dem Datenschutz. Weiteres ist in der ausführlichen Datenschutzerklärung der TanzLounge Life.Style GmbH geregelt, die auf der Internetseite der Tanzschule (tanzloungelife.style) abrufbar ist. Das Mitglied bestätigt, diese zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
§13 – Online-Streitbeilegung und Streitschlichtung
(1) Die TanzLounge Life.Style GmbH ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde im Juli 2025 abgeschaltet.
(Stand: 01.09.2025)
